Ein Gutachten ist unbedingt erforderlich, wenn:
Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden
→ In diesem Fall haben Sie das Recht auf ein unabhängiges Gutachten, dessen Kosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Der Schaden voraussichtlich über ca. 750–1.000 € liegt
→ Ab dieser Schadenshöhe reicht ein Kostenvoranschlag meist nicht aus, um alle Ansprüche korrekt zu beziffern.
Unklar ist, ob ein Reparaturschaden oder ein Totalschaden vorliegt
→ Nur ein qualifiziertes Unfallgutachten klärt Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert zuverlässig.
Es zu Unstimmigkeiten mit der Versicherung kommt
→ Ein unabhängiger Sachverständiger sorgt für eine objektive und rechtssichere Bewertung Ihres Schadens.
Werkstatt oder Versicherung kein vollständiges Gutachten erstellen
→ Interne Bewertungen sind oft nicht neutral. Ein freier Kfz‒Gutachter wahrt ausschließlich Ihre Interessen.